Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Feste, Hochzeiten und Veranstaltungen
Villa D´Aragon – Stand 2026


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Festen, Hochzeiten und sonstigen Veranstaltungen zwischen Villa D´Aragon und dem Auftraggeber/Gast.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Vertragsabschluss / Reservierungen (neu – Stand 2026)

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstaltungsraum durch Villa D´Aragon schriftlich bestätigt wurde (Reservierungsbestätigung, Angebot oder Vertrag).

Anzahlung / Wirksamkeit der Reservierung

Die Reservierung wird erst mit fristgerechtem Eingang der Anzahlung verbindlich.

Für Hochzeiten innerhalb der regulären Hochzeitspakete gelten folgende Anzahlungsregelungen:

  • bis zu einem Arrangementpreis von 10.000,00 €:
    Anzahlung in Höhe von
    2.000,00 €
  • ab einem Arrangementpreis von 10.000,01 €:
    Anzahlung in Höhe von
    2.500,00 €

Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsbestätigung fällig.

Leistungen außerhalb der Hochzeitspakete

Für Leistungen, Vereinbarungen oder Veranstaltungen, die nicht Bestandteil der regulären Hochzeitspakete sind, gelten abweichende Konditionen.

In diesen Fällen ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten.

Diese Vereinbarungen werden in einem separaten Vertrag geregelt und als
„Sonderwunsch Vertrag" oder „Vertrag 2“
bezeichnet oder bei einer Veranstaltung Außerhalb eines Paketes als „Veranstaltungsvertrag ohne Paket“.

Options Reservierungen

Options Reservierungen sind für beide Vertragspartner bis zum vereinbarten Optionsdatum verbindlich.
Nach Ablauf der Optionsfrist ist Villa D´Aragon berechtigt, ohne Rücksprache über die reservierten Räumlichkeiten zu verfügen.



3. Gästezahl & Menübestellung

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • spätestens 62 Tage vor der Veranstaltung das gewünschte Menü bzw. Catering verbindlich mitzuteilen
  • spätestens 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Gästezahl anzugeben

Diese Gästezahl ist verbindlich und wird mindestens berechnet.
Bei einer nachträglichen Erhöhung der Personenzahl übernimmt Villa D´Aragon keine Garantie für eine vollständige Leistungserbringung. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nach der tatsächlich anwesenden Personenzahl.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Villa D´Aragon spätestens 62 Tage vor dem Veranstaltungstermin, die geplante Gästezahl sowie das gewünschte Menü bzw. Catering mitzuteilen.

Spätestens 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die endgültige Gästezahl anzugeben.
Diese Gästezahl gilt als
verbindliche Abrechnungsgrundlage und wird mindestens berechnet.

Sollten am Veranstaltungstag weniger Gäste erscheinen als zuvor verbindlich angegeben, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Preisreduzierung für nicht erschienene Gäste. Maßgeblich für die Abrechnung ist die Gästezahl, die 31 Tage vor der Hochzeit bzw. Veranstaltung benannt wurde. Sondervereinbarungen vorbehalten.

Erhöht sich die Teilnehmerzahl kurzfristig, übernimmt Villa D´Aragon keine Garantie für eine vollständige Leistungserbringung. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsächlich anwesenden Personen.



4. Preise & Terminverschiebungen

Die vereinbarten Preise gelten ausschließlich für den ursprünglich bestätigten Veranstaltungstermin.

Wird eine bereits gebuchte Veranstaltung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als vier (4) Monate nach hinten verschoben, ist Villa D´Aragon berechtigt, alle Preise auf Grundlage der zum neuen Veranstaltungstermin gültigen Preislisten neu zu berechnen.

Grund hierfür sind marktbedingte Preisänderungen (z. B. Lebensmittel, Getränke, Energie, Fremdleistungen), auf die Villa D´Aragon keinen Einfluss hat.

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die neu berechneten Preise angerechnet.


5. Externe Dienstleister

Werden durch Villa D´Aragon externe Dienstleister (z. B. Fotografen, DJs, Musiker) vermittelt oder empfohlen, ist Villa D´Aragon berechtigt, eine Vermittlungsprovision in Höhe von 10 % der jeweiligen Rechnungssumme zu erheben, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Die Abrechnung der externen Dienstleister erfolgt grundsätzlich direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister.


6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Zahlungen können in bar oder per Überweisung erfolgen.

Bei Zahlungsverzug ist Villa D´Aragon berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Buchungen fristlos zu stornieren, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche gegen Villa D´Aragon entstehen.


7. Stornierung & Kündigung – Hochzeiten

Die geleistete Anzahlung ist grundsätzlich nicht rückerstattbar. Eine Terminänderung ist nach Verfügbarkeit möglich.

Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren:

  • 5 bis 3 Monate vor Termin: 30 % des Arrangement Preises
  • 2 bis 1 Monat vor Termin: 50 % des Arrangement Preises
  • unter 1 Monat vor Termin: 90 % des Arrangement Preises


8. Stornierung & Kündigung – sonstige Veranstaltungen

Bei unterzeichnetem Vertrag gelten folgende Bedingungen:

  • Absage bis 6 Monate vorher: 30 % der Anzahlung werden erstattet
  • Absage bis 4 Monate vorher: 10 % der Anzahlung werden erstattet
  • Absage unter 1 Monat: 90 % des Arrangement Preises werden berechnet

Terminverschiebungen sind nach Absprache und Verfügbarkeit möglich.


9. Kaution

Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Räumlichkeiten wird die Kaution innerhalb von 3 Werktagen per Banküberweisung vollständig zurückerstattet.
Bei Schäden behält sich Villa D´Aragon vor, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten.


10. Kündigung durch Villa D´Aragon

Bei Hochzeiten ist der Veranstalter/Inhaber der Location berechtigt, den Mietvertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen.
Beide Parteien verpflichten sich, bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist einen angemessenen Ausgleich für entstandene Unkosten zu leisten.

Villa D´Aragon ist berechtigt, den Veranstaltungs- bzw. Mietvertrag
aus wichtigem Grund außerordentlich und fristloszu kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) vereinbarte Anzahlungen oder Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt werden,
b) der Auftraggeber vorsätzlich falsche Angaben macht oder vertragliche Pflichten erheblich verletzt,
c) der Auftraggeber oder ihm zuzurechnende Personen den
guten Ruf (Rufschädigung / rufschädigende Äußerungen)von Villa D´Aragon öffentlich oder gegenüber Dritten beeinträchtigen,
d) begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung bestehen (z. B. Sicherheitsbedenken, behördliche Auflagen, unzumutbares Verhalten),
e) höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar machen.

Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch Villa D´Aragon besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Villa D´Aragon bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Termine anderweitig zu vergeben.


11. Haftung

Die Haftung von Villa D´Aragon richtet sich nach den §§ 701, 703 BGB.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Die Nutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Auftraggeber haftet für alle durch ihn oder seine Gäste verursachten Schäden.


12. Nachtruhe, Musik & Feuerwerk

Freiluftveranstaltungen außerhalb der Räumlichkeiten sind ab 22:00 Uhr untersagt.
Dies gilt insbesondere für Musik, Gesang, Feuerwerk, Wunderkerzen und ähnliche Darbietungen.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist grundsätzlich verboten ausser es Besteht eine Genehmigung durch die zuständige Behörde.
Für etwaige Forderungen Dritter haftet der Auftraggeber vollständig.


13. GEMA

Der Auftraggeber / Mieter ist grundsätzlich für die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMAsowie für die Begleichung sämtlicher anfallender Gebühren verantwortlich.

Sofern bei der Veranstaltung ein DJ, Musiker, Einzelunterhalter oder eine sonstige musikalische Darbietungengagiert wird, ist dieser für die GEMA-Anmeldung und die hieraus entstehenden Gebühren verantwortlich, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Villa D´Aragon übernimmt keine Haftung für unterlassene oder fehlerhafte GEMA-Anmeldungen.
Die Verantwortung gegenüber der GEMA bleibt bis zur ordnungsgemäßen Anmeldung bestehen.



14. Mitgebrachte Speisen & Getränke

Das Mitbringen und Verzehren eigener Speisen und Getränke ist in den öffentlichen Bereichen des Gasthofes untersagt, sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vorliegt.


15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Villa D´Aragon.

Alle Preise in Informationsmappen und Angeboten verlieren mit Erscheinen neuer Preislisten ihre Gültigkeit.

Diese AGB gelten ab dem 01.02.2026


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